Hausverwaltung

Ihre Anliegen sind uns wichtig. Wir sind für Sie erreichbar:

 

App

Mit der vivoreal App können Sie Ihre Anliegen jederzeit bequem und kostenlos per Smartphone an uns senden.


E-Mail

Für allgemeine Anfragen: office@vivoreal.at

Für die Hausverwaltung: hausverwaltung@vivoreal.at

Für die Buchhaltung: buchhaltung@vivoreal.at

Für die Technik und Mängelmeldung: technik@vivoreal.at

 

Hotline und Notdienst

Bei baulichen Anliegen und technischen Störungen kontaktieren Sie bitte von Mo bis Fr in der Zeit 09.00 - 14.00 Uhr unsere Hotline unter Tel. +43 664 404 51 14.

In dringenden Fällen außerhalb unserer Öffnungszeiten sowie an Wochenenden und Feiertagen kontaktieren Sie bitte unseren Notdienst unter Tel. +43 664 463 65 52.


Öffnungszeiten

Dienstag und Donnerstag 09:00-12:00

Wir stehen Ihnen zu den angeführten Öffnungszeiten persönlich und telefonisch zur Verfügung.


Servitengasse 22

1090 Wien

Tel: +43 1 315 56 18

Anfahrt

FAQs

Grundsätzlich ist es möglich, den Mietvertrag zu verlängern. Die Verlängerung muss allerdings im Einzelfall geprüft und mit dem jeweiligen Vermieter geklärt werden. Senden Sie uns bitte den ausgefüllten Antrag für die Mietvertragsverlängerung rechtzeitig zu und wir klären diese Frage für Sie.

Grundsätzlich ist es möglich, einen Nachmieter vorzuschlagen. Bitte senden Sie uns das ausgefüllte Formular "Nachmietervorschlag" zu. Dem Antrag sind folgende Dokumente des Nachmieters beizulegen: Ausweiskopie, Meldezettel, Einkommensnachweis der letzten drei Monate.


Ein entsprechendes Antragsformular finden Sie in der vivoreal App unter "Dokumente", bzw. erhalten von uns auf Anfrage.

Bitte senden Sie uns Ihre Kündigung unter Angabe Ihres Namens, Adresse und des gewünschten Kündigungstermins schriftlich mit persönlicher Unterschrift zu. Beachten Sie bitte die im Mietvertrag vereinbarte Kündigungsfrist. Sollten Sie sich hinsichtlich der Frist unsicher sein, können Sie gerne „ zum nächstmöglichen Termin“ kündigen. Wir prüfen die Kündigungsfrist für Sie und bestätigen Ihnen schriftlich den frühestmöglichen Kündigungstermin.


Ein entsprechendes Formular finden Sie in der vivoreal App unter "Dokumente".

Eine genaue Frist zur Rückgabe der Kaution schreibt das Mietrechtsgesetz nicht vor. Darin heißt es lediglich, dass die Kaution nach Beendigung des Mietverhältnisses "unverzüglich zurückzustellen ist, soweit sie nicht zur Tilgung von berechtigten Forderungen des Vermieters aus dem Mietverhältnis herangezogen wird".

Ein Zeitraum von 2 bis 4 Wochen um zu prüfen, ob der Vermieter noch Ansprüche gegenüber dem Mieter hat, gilt als angemessen.


Die bequemste Möglichkeit bietet das SEPA-Lastschriftverfahren (Einzug von Ihrem Konto). Durch die SEPA-Lastschrift stellen Sie sicher, dass Ihre monatliche Vorschreibung pünktlich und in korrekter Höhe zur Anweisung gelangt. Das SEPA-Lastschriftverfahren stellt für Sie kein Risiko dar, da Sie gegebenenfalls die Rückbuchung ohne Angabe von Gründen binnen 8 Wochen veranlassen können.



Sofern in Ihrem Mietvertrag keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, ist die Miete jeweils am 5. eines jeden Kalendermonats im Voraus zu entrichten.


Für die Mieterhöhung kann es u.a. folgende Gründe geben:


Der Hauptmietzins wird auf Basis der im Mietvertrag vereinbarten Wertsicherungsklausel erhöht.


Die Vorschüsse für die Deckung der laufenden Betriebsausgaben und öffentlichen Abgaben der Liegenschaft müssen entsprechend der Betriebskostenabrechnung des Vorjahres angepasst werden.




Das Mietrechtsgesetz regelt, dass der Vermieter die im Lauf des Kalenderjahres fällig gewordenen Betriebskosten und öffentlichen Abgaben spätestens zum 30. Juni des folgenden Kalenderjahres abzurechnen hat. Die Abrechnung ist zum übernächsten Zinstermin an die Hauptmieter zu richten.

 

Ergibt sich aus der Abrechnung ein Überschuss zugunsten der Hauptmieter, so ist der Überschussbetrag zum übernächsten Zinstermin zurückzuerstatten. Ergibt sich aus der Abrechnung ein Fehlbetrag zulasten der Hauptmieter, so haben die Hauptmieter den Fehlbetrag zum übernächsten Zinstermin zu entrichten.

 

Demnach erhält derjenige, der zum Zeitpunkt der Fälligkeit gerade Mieter ist, die Abrechnung und muss die Nachforderung bezahlen bzw. das Guthaben erhalten - ganz gleich, wie lange er vorher in dieser Wohnung gelebt hat.


Grundsätzlich sind Sie nicht verpflichtet, eine Haushaltsversicherung abzuschließen. Wir empfehlen Ihnen allerdings den Abschluss, da die Folgeschäden an Ihrem Inventar nach einem Einbruch, einem Feuer, Sturm oder Wasseraustritt von der Gebäudeversicherung nicht gedeckt werden. 

Wir raten dazu in einem ersten Schritt direkten Kontakt mit dem Verursacher aufzunehmen. Sollte dies nicht zum Ziel führen oder nicht möglich sein, ist in der Situation der Störung die Polizei zu verständigen.

vivoreal GmbH

© 2024 vivoreal GmbH | Impressum | Datenschutz